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Lettische Verfassungsrichter halten Sozialhilfesatz von 64 Euro für verfassungswidrig
27.06.2020


“Die Verringerung der Ungleichheit muss absolute Priorität haben”

Bettlerin in der Rigaer Altstadt

64 Euro, das ist die Summe, die lettischen Sozialhilfeempfängern monatlich gesetzlich zusteht. Zwar dürfen Städte und Gemeinden, die für diese Zahlungen zuständig sind, den Betrag bis zur Bedürftigkeitsschwelle von 128,06 Euro aufstocken, aber auch das dürfte nicht reichen, um in Riga oder Liepaja ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Wer als Erwerbsloser keine Angehörigen hat, die finanziell unterstützen, dem bleiben Obdachlosenasyl, Betteln oder Stehlen. Nach Rumänien hat Lettland die zweithöchste Armutsgefährdungsquote innerhalb der EU. Die wechselnden Regierungen der rechtsliberalen und nationalkonservativen Parteien haben die Probleme der Armut und der sozialen Ungleichheit jahrelang ignoriert. Juris Jansons, der Ombudsmann für Menschenrechte, klagte im letzten Herbst vor dem Verfassungsgericht, weil das gesetzliche Mindesteinkommen, aus dem sich der Sozialhilfesatz berechnet, nicht reiche (LP: hier). Die Verfassungsrichter gaben nun Jansons recht.

Bettlerin in der Rigaer Altstadt, Foto: LP

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. Juni 2020 müsse das finanzielle Minimum, das ein menschwürdiges Leben ermöglicht, ausreichen, um Bedürftige mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnung und medizinischer Hilfe zu versorgen: “alles das, was für jeden Menschen notwendig ist, um ihm elementare Bedürfnisse zu gewährleisten, zudem jeder Person die Möglichkeit bietet, ihre Rechte auf elementare Bildung wahrzunehmen. Außerdem muss die Sozialhilfe jeder Person die Möglichkeit garantieren, am sozialen, politischen und kulturellen Leben teilzuhaben, damit ihr der Status eines vollwertigen Mitglieds der Gesellschaft gesichert wird.” (sat.ties.gov.lv)

Doch in Wirklichkeit werde der Sozialhilfesatz nicht methodisch berechnet, sondern sei ein budgetorientiertes Verhandlungsergebnis zwischen Vertretern der Regierung und der Kommunen. Die Sozialpolitik sei fragmentiert und führe häufig nicht zum Ziel. Das Ministerkabinett könne nicht nachweisen, wie mit den jetzigen Zahlungen die menschlichen Grundbedürfnisse befriedigt werden sollen.

Inta Ziemele, Vorsitzende des Verfassungsgerichts, erläuterte gegenüber LSM das Urteil (lsm.lv). “Die Verringerung der Ungleichheit muss absolute Priorität haben. Das ist eine Frage der inneren Sicherheit. Das ist eine Frage des Vertrauens in den Rechtsstaat. Gerade die Menschenwürde ist ein zentraler Gesichtspunkt im Urteil des Verfassungsgerichts, die sofortige Maßnahmen erfordert.”

Seit Jahren seien die Regierungen über das Problem des unzureichenden Mindesteinkommens informiert gewesen, aber wirkliche Verbesserungen habe es nicht gegeben. “Wir sind im Jahr 2020. Und wenn wir noch immer einen derart langen Weg gehen müssen - uns an das Verfassungsgericht wenden müssen, das konzeptionelle Lösungen bestimmen muss, die selbstverständlich sein sollten, um die Menschenwürde aller Einwohner zu achten, ist noch längst nicht alles in Ordnung. Nun, das darf nicht sein. Das Verfassungsgericht konnte nicht anders entscheiden,” fügte Ziemele hinzu.

Die Verfassungsrichter haben verfügt, dass der Gesetzgeber ab 1. Januar 2021 ein höheres garantiertes Minimaleinkommen bestimmen muss, das sich anhand methodisch ermittelter Kriterien berechnet.

Armutsgefährdungsquote ausgewählter EU-Länder 2018 in Prozent zum nationalen Äquivalenzeinkommen

EU-Armutsgefährdungsquote

2018 hatte Lettland mit 22,3 Prozent die zweithöchste Armutsgefährdungsquote innerhalb der EU. Ein Einwohner gilt als armutsgefährdet, wenn er weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens seiner Landsleute, Sozialleistungen inklusive, bezieht. Aus der Tabelle wird deutlich, dass sich die Einkommenschere der postsozialistischen Staaten nicht überall derart weit geöffnet hat wie in den baltischen Ländern. Das relativ günstige Ergebnis für Polen ist ein Hinweis darauf, weshalb dessen nationalkonservative Regierung beliebt ist, Quelle: statista.com.

Ministerpräsident Krisjanis Karins beauftragte Sozialministerin Ramona Petravica, Pläne für eine bessere Sozialhilfe auszuarbeiten. Die Ministerin nannte das Urteil der Richter gegenüber LSM “historisch” (lsm.lv). Erstmals habe das Verfassungsgericht konkret über Unterstützungszahlungen geurteilt. Der Beschluss sei verbindlich und müsse befolgt werden.

Mit den Kommunen habe sich die Regierung schon vorher geeinigt, das Mindesteinkommen ab 2021 auf 99 Euro anzuheben. Sie glaubt, dass die Sache gar nicht vor Gericht gelangt sei, wenn man die Pläne ihres Hauses vollständig umgesetzt hätte, die sich am Medianeinkommen orientierten. (Das Medianeinkommen bezeichnet den mittleren Wert zwischen dem Durchschnittseinkommen zwei gleich großer Gruppen reicherer und ärmerer Einwohner). 2018 betrug das monatliche Medianeinkommen der gesamten lettischen Bevölkerung, inklusive Kinder und Rentner, 109 Euro.

Auch ein Betrag von 99 Euro dürfte kaum genügen, Armut zu verhindern oder gar als vollwertiges Mitglied an der Gesellschaft teilzuhaben. Nach Berechnungen der OECD sind in Lettland monatlich 594 Euro notwendig, um nicht in relative Armut abzugleiten. Laut einer Erhebung der EU-Kommission benötigte ein lettischer Einwohner 2015 monatlich 153 Euro allein dafür, sich gesundes Essen leisten zu können.

Seit der Finanzkrise vor einem Jahrzehnt hat sich die Anzahl der Sozialhilfeempfänger deutlich verringert. Im Krisenjahrjahr 2011 bezogen noch 121.833 Einwohner die kommunalen Unterstützungszahlungen. Damals betrug der Sozialhilfesatz 64 Euro, er wurde in den darauf folgenden Jahren bis auf 49,80 Euro gesenkt und erst in diesem Jahr auf den alten Betrag angehoben. Je geringer der Sozialhilfesatz ausfällt, je geringer ist die Zahl der Anspruchsberechtigten. Im letzten Jahr verringerte sie sich auf 19.438 Personen und steigt nun wieder an (lps.lv).

Die lettische Sozialhilfe lindert lediglich absolute Armut in nicht hinreichendem Maß. Sie wird auch nach einer Anhebung auf 99 Euro zu gering bleiben, um Armut und sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken und jedem Einwohner gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Lettland wird innerhalb der EU weiterhin zu den Ländern mit größter sozialer Ungleichheit gezählt werden müssen.




 
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