Nichtbürger-Status: EU bekommt nun den schwarzen Peter
09.02.2007
Die jüngsten Verbesserungen der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und Lettland scheinen nicht bei allen russischen Parlamentariern gut anzukommen. Der stellvertretende Vorsitzende des auswärtigen Ausschusses des russischen Oberhauses, Wassili Lichatschow macht die EU mittelbar für die angebliche Verletzung der Rechte der russischsprachigen Bevölkerung in Teilen des Baltikums verantwortlich.
Der schwarze Peter
“Lettland und Estland haben den Terminus ‚Nichtbürger’ erfunden, den es im gesellschaftlichen Völkerrecht gar nicht gibt.“ Besonders heftig kritisierte der russische Parlamentarier die nationalen Regelungen dieser Länder, die den Umgang mit diesen Nichtbürgern festschreiben. Schließlich handelt es dabei zumeist um die russische Minderheit in Lettland und Estland. „Laut der Konzeption, die die Behörden dieser Länder ausgearbeitet haben, würden diese Nichtbürger 35 bis 50 Jahre brauchen, um allen Kriterien, die an ihnen gestellt werden, voll gerecht zu werden.“ Den Beweis für diese Behauptungen blieb Lichatschow indes schuldig.
Nach Auffassung von Lichatschow habe Russland von vorne herein seine Besorgnis über den EU Beitritt von Estland und Lettland geäußert und stets darauf hingewiesen, dass diese Länder noch nicht für die hohen Anforderungen einer EU Mitgliedschaft reif seien. „Jetzt hat Brüssel die Verantwortung für die völkerrechtswidrigen Regelungen dieser Staaten zu tragen“, so Lichatschow in dem staatsnahen russischen Nachrichtenmagazin RIA Novosti.
Das kleine Gewitter aus dem russischen Oberhaus hängt mit dem Besuch des Präsidenten der russischen Industrie- und Handelskammer, Jewgeni Primakow zusammen. Dieser hatte sich diese Woche in Riga mit dem lettischen Ministerpräsidenten Aigars Kalvitis getroffen, um nach der bald anstehenden Grenzvereinbarung die Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu forcieren. Dabei kam auch das Problem der Nichtbürger zur Sprache.“ Ein großer Teil der russischsprachigen Bewohner Lettlands, die Nichtbürger sind, ist im Vergleich zu den Bürgern in ihren Rechten geschmälert und sie sind sozusagen Bürger zweiter Sorte“, sagte Primakow. Ministerpräsident Kalvitis entgegnete diesem Vorwurf recht lapidar: “Die Nichtbürger Lettlands haben wie die lettischen Bürger alle Möglichkeiten sich in die lettische Gesellschaft zu integrieren.“
Die Nichtbürger in Lettland
Menschen mit russischen Sprachhintergrund, die nach 1940 nach Lettland gekommen sind, besitzen gesonderte Papiere, den „grauen Pass“, der sie als „Aliens of the Republic of Latvia“ also als Nichtbürger Lettlands ausweist. Dies gilt auch für die Kinder solcher Nichtbürger, die in Lettland zur Welt kommen. Rund 400 Tausend Menschen oder 18 Prozent der lettischen Bevölkerung besitzen diesen Nichtbürger Status. Ein Nichtbürger kann jederzeit einen Antrag auf Erlangung der lettischen Staatsbürgerschaft stellen. Dies erfordert einen Wohnsitz in Lettland seit mindestens fünf Jahren, sowie einen Test in lettischer Sprache, Geschichte und den Grundlagen der lettischen Verfassung. „Für Lettland ist die Wahrung der Sprache und Kultur von hoher Wichtigkeit“ , sagt Renate Misevica vom Ministerium für Integrationsangelegenheiten.
Viele junge Nichtbürger unterlassen diese Möglichkeit, um so den lettischen Wehrdienst zu umgehen. Nichtbürger haben nicht das Recht zu wählen und genießen in der EU keine Freizügigkeit. In Russland sieht man die lettische Handhabung mit den so genannten Nichtbürgern als eine Art historische Revanche für die Sowjetzeit. Dies wäre zu kurz gegriffen, denn es ist das Recht eines jeden Staates von seinen Bürgern nicht weniger zu verlangen, als die offizielle Staatssprache zu beherrschen und sich für das eigene Land eindeutig auszusprechen. Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen den russisch- und den lettischsprachigen Bürgern weit unverkrampfter als es russische oder lettische Nationalisten wahr haben wollen. Einzig die fehlenden Einreisemöglichkeiten in andere EU Staaten stellt für die Nichtbürger ein echtes Problem dar. Vor allem dann, wenn sie dort studieren oder arbeiten wollen.
“Lettland und Estland haben den Terminus ‚Nichtbürger’ erfunden, den es im gesellschaftlichen Völkerrecht gar nicht gibt.“ Besonders heftig kritisierte der russische Parlamentarier die nationalen Regelungen dieser Länder, die den Umgang mit diesen Nichtbürgern festschreiben. Schließlich handelt es dabei zumeist um die russische Minderheit in Lettland und Estland. „Laut der Konzeption, die die Behörden dieser Länder ausgearbeitet haben, würden diese Nichtbürger 35 bis 50 Jahre brauchen, um allen Kriterien, die an ihnen gestellt werden, voll gerecht zu werden.“ Den Beweis für diese Behauptungen blieb Lichatschow indes schuldig.
Nach Auffassung von Lichatschow habe Russland von vorne herein seine Besorgnis über den EU Beitritt von Estland und Lettland geäußert und stets darauf hingewiesen, dass diese Länder noch nicht für die hohen Anforderungen einer EU Mitgliedschaft reif seien. „Jetzt hat Brüssel die Verantwortung für die völkerrechtswidrigen Regelungen dieser Staaten zu tragen“, so Lichatschow in dem staatsnahen russischen Nachrichtenmagazin RIA Novosti.
Das kleine Gewitter aus dem russischen Oberhaus hängt mit dem Besuch des Präsidenten der russischen Industrie- und Handelskammer, Jewgeni Primakow zusammen. Dieser hatte sich diese Woche in Riga mit dem lettischen Ministerpräsidenten Aigars Kalvitis getroffen, um nach der bald anstehenden Grenzvereinbarung die Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu forcieren. Dabei kam auch das Problem der Nichtbürger zur Sprache.“ Ein großer Teil der russischsprachigen Bewohner Lettlands, die Nichtbürger sind, ist im Vergleich zu den Bürgern in ihren Rechten geschmälert und sie sind sozusagen Bürger zweiter Sorte“, sagte Primakow. Ministerpräsident Kalvitis entgegnete diesem Vorwurf recht lapidar: “Die Nichtbürger Lettlands haben wie die lettischen Bürger alle Möglichkeiten sich in die lettische Gesellschaft zu integrieren.“
Die Nichtbürger in Lettland
Menschen mit russischen Sprachhintergrund, die nach 1940 nach Lettland gekommen sind, besitzen gesonderte Papiere, den „grauen Pass“, der sie als „Aliens of the Republic of Latvia“ also als Nichtbürger Lettlands ausweist. Dies gilt auch für die Kinder solcher Nichtbürger, die in Lettland zur Welt kommen. Rund 400 Tausend Menschen oder 18 Prozent der lettischen Bevölkerung besitzen diesen Nichtbürger Status. Ein Nichtbürger kann jederzeit einen Antrag auf Erlangung der lettischen Staatsbürgerschaft stellen. Dies erfordert einen Wohnsitz in Lettland seit mindestens fünf Jahren, sowie einen Test in lettischer Sprache, Geschichte und den Grundlagen der lettischen Verfassung. „Für Lettland ist die Wahrung der Sprache und Kultur von hoher Wichtigkeit“ , sagt Renate Misevica vom Ministerium für Integrationsangelegenheiten.
Viele junge Nichtbürger unterlassen diese Möglichkeit, um so den lettischen Wehrdienst zu umgehen. Nichtbürger haben nicht das Recht zu wählen und genießen in der EU keine Freizügigkeit. In Russland sieht man die lettische Handhabung mit den so genannten Nichtbürgern als eine Art historische Revanche für die Sowjetzeit. Dies wäre zu kurz gegriffen, denn es ist das Recht eines jeden Staates von seinen Bürgern nicht weniger zu verlangen, als die offizielle Staatssprache zu beherrschen und sich für das eigene Land eindeutig auszusprechen. Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen den russisch- und den lettischsprachigen Bürgern weit unverkrampfter als es russische oder lettische Nationalisten wahr haben wollen. Einzig die fehlenden Einreisemöglichkeiten in andere EU Staaten stellt für die Nichtbürger ein echtes Problem dar. Vor allem dann, wenn sie dort studieren oder arbeiten wollen.
Der Nichtbürger-Status ist daher auch für die EU kein unwichtiges Thema. Allein die deutsche Botschaft in Riga hatte im Jahr 2006 etwas mehr als. 8.000 Visa ausgestellt, die zum größten Teil an lettische Nichtbürger gingen. Ab dem 19.01.2007 können solche Personen, die im Besitz eines von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Reisedokumentes sind, aber keine Staatsangehörigkeit haben (Nichtbürger), bis zu 90 Tage in 6 Monaten visafrei in den Schengenraum einreisen. Bei geplanten Aufenthalten von über 3 Monaten (z.B. zu Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung oder ähnlichem) ist noch immer ein so genanntes Schengen Visum zu beantragen.
Am Rande: Zweisprachigkeit schützt vor Demenz
Eine neue Studie aus Ontario belegt, dass Zweisprachigkeit eine schützende Wirkung für den menschlichen Geisteszustand hat. Ein kanadisches Forscherteam um Doktor Morris Freedman vom Rotman Institut am Baycrest Forschungszentrum, stellte in einer Studie fest, dass der lebenslange Gebrauch zweier Sprachen die Symptome für Demenz um durchschnittlich vier Jahre verzögert.
-JvR-
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